Dank der neuen Steuerregelung werden Dienstfahrräder weitestgehend wie Dienstautos behandelt.
Das heisst: der Arbeitgeber kann die Anschaffung eines hochwertigen Fahrrades für Angestellte und die laufenden Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Insgesamt sollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern über Fahrradleasing so Ersparnisse von über 50% im Vergleich zum Privatkauf ermöglichen können.
Selbst wenn der Arbeitgeber sich nicht an den Leasingraten beteiligen will, lohnt sich das Leasing, auch bei einer Gehaltsumwandlung ist das Fahrrad am Ende durch Steuerersparnis günstiger zu bekommen. Nicht nur Arbeitnehmer, auch Selbstständige und Freiberufler können kostensparend leasen, statt zu kaufen.
Vollkaskoschutz, Wartungs- und Instandhaltungsschutz können auf Wunsch in den Vertrag integriert werden.
Vielleicht bietet Ihr Arbeitgeber schon eine von diesen Leasingfirma an dann kommen Sie mit uns ganz schnell zu Ihrem neuen Rad.
Wir beraten Sie auch gerne im Laden ganz unverbindlich zu dem Thema Fahrradleasing
Das Vorgehen ist bei allen Firmen ähnlich:
– Ein Fahrrad incl. Schloss aussuchen
– Vertrag unterzeichnen, an den Arbeitgeber senden
– Fahrrad zum vereinbarten Termin abholen